Alles für Ihr Wohlbefinden.......
Plattform zur Online-Streitbeilegung(OS):
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Für Gewerbetreibende verstehen sich unsere Preise in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die am Tage der Auftragserteilung gültigen Verkaufspreise.
Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl unfrei ab Lager. In Fällen, auch bei frachtfrei und franko gelieferter Ware reist diese auf Rechnung und Gefahr des Verkäufers.
Die genannten Lieferzeiten sind unverbindlich. Bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen und dergleichen, welche auf die Abwicklung des Kontraktes einwirken, ist der Verkäufer berechtigt die Lieferung um die betreffende Zeitdauer herauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
Reklamationen sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Haftung des Verkäufers, aus welchem Grunde auch immer, ist beschränkt auf den Betrag des Kaufpreises. Eine begonnene Ver- und Bearbeitung der Ware bedeutet bereits Verzicht auf Schadensersatzansprüche jeglicher Art. Beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft kann der Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung nicht beanspruchen. Jede Teillieferung ist ein selbständiges Geschäft, auch in den Fällen, in denen eine Beanstandung stattfindet, ist der Kaufpreis zu den vereinbarten Terminen zu zahlen, vorbehaltlich spätere Regelung der Differenz. Gewährleistung für eventuelle versteckte Mängel ist auch dann ausgeschlossen, wenn diese nach Probe oder nach Muster verkauft worden sind.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand entstehenden und noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner Forderungen in laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung des der Vorbehaltsware in ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen ab die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Diese Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende liegenden Forderung aus Warenlieferung nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichet.
Nichterfüllung vereinbarter Zahlungsbedingungen befreit den Verkäufer von allen Lieferungsverpflichtungen aus diesem oder einem anderen mit dem Käufer geschlossenen Vertrag. Die Überschreitung des zahlungszieles kann der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen verlangen.
Wenn der Käufer mit den Zahlungen für eine Lieferung aus diesem oder einem anderen Vertrag mit dem Verkäuferin Verzug gerät, ist der Verkäufer berechtigt, alle zwischen den Parteien noch schwebenden unerfüllten Kontakte binnen einer Woche für Rechnung des säumigen verkaufen zu lassen. Die Ausübung dieses Rechts des Verkäufers setzt entsprechende Anordnung im Mahnschreiben voraus.
Weitergehende Zusicherungen und Versprechen, gleich welcher Art, sind nur in der Art verbindlich, wie sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind.
Duch diese Vertragsbedingungen werden alle eventuellen Bedingungen des Verkäufers aufgehoben.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag, insbesondere für Lieferung und Zahlung ist Bremen.